1. Im Teilhaushalt 4, Hilfe zur Pflege, werden für das Haushaltsjahr 2016 im Wege
der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 Landkreisordnung überplanmäßige Aus-
gaben in Höhe von 300.000 Euro genehmigt.
2. Den überplanmäßigen Ausgaben stehen zur teilweisen Deckung Mehreinnahmen
in Höhe von insgesamt 220.548 Euro zur Verfügung.