Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.         Im Teilhaushalt 4, Hilfe zur  Pflege, werden für das Haushaltsjahr 2016 im Wege

            der Eilentscheidung gemäß § 41 Abs. 4 Landkreisordnung überplanmäßige Aus-

            gaben in Höhe von 300.000 Euro genehmigt.

 

2.         Den überplanmäßigen Ausgaben stehen zur teilweisen Deckung Mehreinnahmen

            in Höhe von insgesamt 220.548 Euro zur Verfügung.