Beschluss:
Weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 849.000 Euro werden genehmigt.
Die Finanzierung ist durch Minderausgaben und Mehrerträge in Höhe von 425.000 Euro teilweise im Budget der Jugendhilfe sichergestellt.
Darüber hinaus werden in der Gesamtbetrachtung des Teilhaushalts 4 die überplanmäßigen Aufwendungen durch die neue und zusätzliche Erstattung von flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II – 402.000 Euro für 2016 - nahezu vollständig refinanziert.