Beschluss:
1. Der Kreistag empfiehlt den Kommunen, Familienzentren als wichtige Bausteine einer
sozialen, präventiven und familienfreundlichen Infrastruktur einzurichten.
Ergebnis: Einstimmig
2. Zur nachhaltigen Entwicklung einer familienfreundlichen und familienunterstützenden
Infrastruktur ermöglicht der Landkreis die Finanzierung. Dies erfolgt ab 2018, indem der
jeweilige Hebesatz der Kreisumlage (derzeit 32 Punkte) um 0,2 Punkte reduziert wird.
Die Verwaltung wird ab 2018 beauftragt, den Kommunen den auf sie entfallenden
Finanzierungsbeitrag zu übermitteln.
Den Kommunen des Main-Tauber-Kreises wird empfohlen, im Rahmen der
kommunalen Selbstverwaltung den jeweiligen Betrag zweckentsprechend einzusetzen.
Ergebnis: mehrheitlich, 3 Nein
3. Über die sachgerechte Verwendung wird regelmäßig in den zuständigen Gremien
berichtet. Die Wirksamkeit dieser Förderinitiative wird nach Ablauf von 3 Jahren
evaluiert.
Ergebnis: mehrheitlich
4. Antrag von Kreisrat Seitz:
Solange nicht alle Kommunen Familienzentren einrichten, erhalten bestehende Familien-
zentren einen Kreiszuschuss als auswärtigen Zuschlag.
Der Antrag wird bei 1 Zustimmung und 6 Enthaltungen abgelehnt.