Beschluss:

 

1.    Dem Folgenutzungskonzept für die Liegenschaft Kloster Gerlachsheim durch die Vermietung von Raum- und Verkehrsflächen wird zugestimmt. Die Verwaltung wird  beauftragt, im Einklang mit dem Land Baden-Württemberg entsprechende Mietverträge abzuschließen (u.a. mit inab, der Kreisjägervereinigung Tauberbischofsheim e.V., den Unternehmen Freitag-ims und Rapp-talents.won).

2.    Den notwendigen Sanierungsaufwendungen wird grundsätzlich zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt gemäß Notwendigkeit auf Grund von Mietvereinbarungen über ein Darlehen beim AWMT als außerplanmäßige Ausgabe,

zunächst bis                                                                                                  800.000 Euro.

3.     Die Refinanzierung des inneren Darlehens erfolgt teilweise über die Mieterträge und 2023 über die Ablösung gemäß der mit dem Land im Erbpachtvertrag geregelten Heimfallklausel. 

4.    Der Erbpachtvertrag wird nach seinem Auslaufen am 10. Mai 2023 nicht verlängert.

5.    Die Betriebsaufnahme in Gerlachsheim ist für Teilbereiche ab September 2017 vorgesehen.