Sitzung: 13.12.2017 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Nein: 2
Vorlage: JHA-V-KT/426/2017
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.730.000 € werden genehmigt.
2. Den überplanmäßigen Aufwendungen stehen zur teilweisen Deckung Minderaufwendungen und Mehrerträge im Jugendhilfebudget von 2.195.000 € gegenüber.
3. Der verbleibende Betrag der überplanmäßigen Aufwendungen ist über den Teilhaushalt 4 bzw. den Gesamthaushalt zu decken.