Sitzung: 13.12.2017 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: einstimmig
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: S-V-KT/417/2017
Beschluss:
1. Dem Antrag der CDU Fraktion vom 16.11.2017 die Kreisumlage für das Jahr 2018 auf 31 v.H. zu senken wird zugestimmt.
2. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2018 wird genehmigt.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 152.202.100 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von -
151.960.300 €
Ordentliches
Ergebnis 241.800 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
Sonderergebnis 0
€
Gesamtergebnis 241.800 €
2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 150.874.400 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 144.717.100 €
Zahlungsmittelüberschuss
des Ergebnishaushalts 6.157.300 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 7.801.100 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 20.171.800 €
Zahlungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit -
12.370.700 €
Finanzierungsmittelüberschuss
(+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)
- 6.213.400 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 4.500.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 1.952.100 €
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit 2.547.900 €
Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes -
3.665.500 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 4.500.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 18.670.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000.000 €
§ 5
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 wird auf 31,0 v. H.
der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen
Gemeinden festgesetzt.
3. Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wird genehmigt.