Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

Die in den Vorschlagslisten aufgeführten Personen werden den zuständigen Amtsgerichten für die Wahl zu Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Tauberbischofsheim und das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Ellwangen sowie die Jugendkammern bei den Landgerichten Mosbach und Ellwangen vorgeschlagen.