Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt:
Die in den Vorschlagslisten
aufgeführten Personen werden den zuständigen Amtsgerichten für die Wahl zu
Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöffen für das Jugendschöffengericht beim
Amtsgericht Tauberbischofsheim und das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht
Ellwangen sowie die Jugendkammern bei den Landgerichten Mosbach und Ellwangen
vorgeschlagen.