Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein dezentrales, niederschwelliges Angebot der Sozialen Gruppenarbeit gem. § 29 SGB VIII an den Standorten Boxberg und Niederstetten einzurichten und jeweils einen freien Träger der Jugendhilfe mit der Durchführung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 zu beauftragen.

2.    Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Angebots ist die Kooperation mit den örtlichen Schulen angemessen zu berücksichtigen.

3.    Die Finanzierung im Haushaltsjahr 2018 soll im Rahmen des laufenden Jugendhilfebudgets erfolgen.

4.    Ab dem Haushaltsjahr 2019 sind die notwendigen Finanzmittel einzuplanen.

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, nach ca. einem Jahr über die Akzeptanz und Inanspruchnahme des neuen Angebotes im Jugendhilfeausschuss zu berichten.