Beschluss:
Herr Alfred Wirsching wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 01.05.2015 erneut zum Kreisbrandmeister des Main-Tauber-Kreises bestellt.
Beschluss:
Herr Alfred Wirsching wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf die Dauer von fünf Jahren mit Wirkung vom 01.05.2015 erneut zum Kreisbrandmeister des Main-Tauber-Kreises bestellt.