Sitzung: 10.10.2018 Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: S/500/2018
Beschluss:
1. Über die
bislang bestehende Förderung des Betreuungsvereins hinaus als notwendige
Mitfinanzierung zur Landesförderung wird ab 2019 zusätzlich ein
Förderbetrag von 12.000 Euro jährlich für die wichtige und bisher nicht
ausreichend geförderte Querschnittsarbeit, insbesondere für die Einzelberatung
zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, gewährt.
2. Der
voraussichtliche Betrag der Landkreisförderung in 2019 in Höhe von insgesamt
37.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
3. Die bestehende
Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung vom 20.12.2007 in der aktuellen
Fassung vom 02.06.2016 ist entsprechend anzupassen.