Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Über die bislang bestehende Förderung des Betreuungsvereins hinaus als notwendige Mitfinanzierung zur Landesförderung wird ab 2019 zusätzlich ein Förderbetrag von 12.000 Euro jährlich für die wichtige und bisher nicht ausreichend geförderte Querschnittsarbeit, insbesondere für die Einzelberatung zur Erstellung von Vorsorgevollmachten, gewährt.

2.    Der voraussichtliche Betrag der Landkreisförderung in 2019 in Höhe von insgesamt 37.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

3.    Die bestehende Kooperations- und Finanzierungsvereinbarung vom 20.12.2007 in der aktuellen Fassung vom 02.06.2016 ist entsprechend anzupassen.