Beschluss:

 

  1. Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises stimmt der Einrichtung eines Regionalbahnstundentakts auf der Frankenbahn im Abschnitt Osterburken - Lauda an Werktagen im Zeitfenster von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr zu.

 

  1. Der Regionalbahntakt wird von Mitte Dezember 2019 bis Mitte Dezember 2022 zunächst probeweise eingeführt. In dieser Zeit ist es Ziel, die Vorgabe: 500 Personenkilometer pro Km Linienlänge an jedem Werktag zu erreichen.

 

3.    Der Kreistag fordert das Land Baden-Württemberg auf, die Fahrgastpotentiale an den Haltepunkten Schweigern, Unterschüpf, Sachsenflur und Königshofen – so der zweite Bahnsteig nicht rechtzeitig ertüchtigt wird – bei der Berechnung der Personenkilometer pro km Linienlänge fiktiv einzurechnen.

 

  1. Ist die vorgegebene Reisendenzahl erreicht, wird das Land Baden-Württemberg ab Mitte Dezember 2022 den Regionalbahnstundentakt zwischen Osterburken und Lauda zu 100 % und ohne kommunale Beteiligung finanzieren.

 

  1. Der Main-Tauber-Kreis bringt sich in die Finanzierung des Regionalbahntakts während der Probephase mit 30% der Gesamtkosten in Höhe von rund 1,0 Mio. Euro bis 1,1 Mio. Euro jährlich ein.

 

Die Kreisverwaltung wird ermächtigt, den Finanzierungsvertrag des Landes Baden-Württemberg zum Regionalbahntakt mit ergänzender Beteiligung des Neckar-Odenwald-Kreises gemäß Anlage 1 zu unterzeichnen.

 

  1. Der Main-Tauber-Kreis trägt in der Zeit des Probebetriebs und gegebenenfalls anschließend bei Übernahme der vollständigen Bahnkosten durch das Land, die zusätzlichen Mittel für den pro Bahn ausgelegten Busverkehr innerhalb des Landkreises

in Höhe von                                                               0,63 Mio. – 0,65 Mio. Euro/Jahr.

Die Mittel werden im jeweiligen Kreishaushalt, Finanzhaushalt, Einzelplan 5 unter Kostenstelle 547001 (ÖPNV) eingestellt.

 

  1. Die Leistungen sind zunächst nur für die Jahre 2020 bis 2022 vorgesehen. Die Mehraufwendungen können ab 2021 ff durch erhöhte ÖPNV-Zuweisungen des Landes nach § 15 ÖPNV-Gesetz (ehemals § 45 a PersonenbefG) anteilig gegenfinanziert werden.

 

  1. In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 sind für den Probebetrieb der Regionalbahn einschließlich Buskonzept unter Einbeziehung der zusätzlichen Mittelzuweisungen des Landes nach § 15 ÖPNV-Gesetz durch den Main-Tauber-Kreis folgende zusätzliche Beträge bereit zu stellen (Nettobelastung):

2020:   ca. 1,62 Mio. Euro,

2021:   ca. 0,82 Mio. Euro,

2022:   ca. +0,06 Mio. Euro.