Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Beschluss:

 

1.    Der Gebührenkalkulation der Ziffern G001 bis G060, ausgenommen die Ziffern G035 und G039, für den Zeitraum 2020 - 2021 wird zugestimmt.

 

Ergebnis:      mehrheitlich,   Nein 1

 

2.    Die Gebühr für G035 wird auf 6,-€/angef. m³ festgesetzt. Die Gebühr G039 wird ersatzlos gestrichen.

 

Ergebnis:      einstimmig

 

3.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in der ersten Jahreshälfte 2020 einen Vorschlag bzgl.

Ø  einer effektiven Windelkonzeption

Ø  einer Gebührenreduzierung für angelieferten Bauschutt sowie

Ø  eine Abfall-Vermeidungsstrategie

zu vorzulegen.

 

Ergebnis:      einstimmig

 

4.    Die neue Abfallwirtschaftssatzung wird mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.

 

Ergebnis:      mehrheitlich,   Nein 1