Beschluss:
1.
Der
Gebührenkalkulation der Ziffern G001 bis G060, ausgenommen die Ziffern G035 und
G039, für den Zeitraum 2020 - 2021 wird zugestimmt.
Ergebnis: mehrheitlich, Nein 1
2.
Die
Gebühr für G035 wird auf 6,-€/angef. m³ festgesetzt. Die Gebühr G039 wird
ersatzlos gestrichen.
Ergebnis: einstimmig
3.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in der ersten Jahreshälfte 2020
einen Vorschlag bzgl.
Ø einer effektiven Windelkonzeption
Ø einer Gebührenreduzierung für angelieferten
Bauschutt sowie
Ø eine Abfall-Vermeidungsstrategie
zu vorzulegen.
Ergebnis: einstimmig
4.
Die neue
Abfallwirtschaftssatzung wird mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.
Ergebnis: mehrheitlich, Nein 1