Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

§ 11 - Anfragen ist wie folgt zu formulieren:

Mündliche Anfragen der Kreisräte über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können am Schluss der Sitzung vorgebracht werden. Gegenstand der Anfragen müssen Angelegenheiten des Landkreises und seiner Verwaltung sein. Die Beantwortung dieser sowie schriftlicher Anfragen kann sofort, in der nächsten Sitzung des Kreistages oder schriftlich erfolgen. Eine Aussprache findet nicht statt.

 

Der modifizierten Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Main-Tauber-Kreises in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.