Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

§ 2 - Entschädigung der Kreisräte und der anderen ehrenamtlich tätigen Kreiseinwohner

wird wie folgt modifiziert:

 

(4)     Für Fraktionen bis 10 Mitglieder erhält der Fraktionsvorsitzende zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 100,00 Euro.

Für Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern erhält der Fraktionsvorsitzende zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 150,00 Euro.

 

Der modifizierten Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.