Sitzung: 04.12.2019 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: V-KT/008/2019
Beschluss:
§ 2 - Entschädigung der Kreisräte und der anderen ehrenamtlich tätigen Kreiseinwohner
wird wie folgt modifiziert:
(4) Für Fraktionen bis 10 Mitglieder erhält der Fraktionsvorsitzende zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 100,00 Euro.
Für Fraktionen mit mehr als 10 Mitgliedern erhält der Fraktionsvorsitzende zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 bis 3 eine Aufwandsentschädigung von monatlich 150,00 Euro.
Der modifizierten Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten im Main-Tauber-Kreis in der Fassung vom 01.04.2016 wird gemäß Anlage zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.