Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Holzverkaufs für den Körperschafts- und Privatwald mit Wirkung zum 31.12.2019. Ab dem 01.01.2020 tritt für diese Leistungen die Entgeltordung für den Holzverkauf in Kraft.