Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

In der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises sind lediglich die Bestimmungen zu ändern, die sich aus der Auflösung des Eigenbetriebes Kloster Bronnbach ergeben. Alle anderen Zuständigkeitsregeln werden beibehalten.

 

Dieser modifizierten Änderung der Hauptsatzung des Main-Tauber-Kreises wird zugestimmt. Die Änderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.