Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

Die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SchBefS) wird wie folgt geändert:

 

1.         § 6 Abs 1 wird wie folgt ergänzt: „Schülerzeitkarten angrenzender Verkehrsverbünde sowie Haustarife der Verbundunternehmen können bezuschusst werden, sofern diese gemäß den Tarifbestimmungen des VRN im ein- und ausbrechenden Verkehr anerkannt werden. Die Höhe des Zuschusses entspricht in diesen Fällen höchstens der Zuschusshöhe für die Schülerzeitkarten im VRN-Tarif.“

 

2.         § 13; Abs. 2 lautet wie folgt: „Je km notwendiger Fahrtstrecke werden bei Personenkraftwagen 0,20 €, bei Krafträdern 0,10 € erstattet. Bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und in besonders begründeten Einzelfällen sind abweichende Kilometersätze zulässig, wenn dadurch eine wesentlich kostengünstigere Beförderung erreicht wird.“

 

3.         Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

4.         Die Mehrkosten von voraussichtlich etwa 6.000 Euro bis 6.500 Euro pro Jahr werden im Haushaltsplan ab 2021 unter dem Produkt 214001 (Schülerbeförderung) eingeplant.