Beschluss:
1. Die unabweisbaren außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Sonderergebnis aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 in Höhe von weiteren 360.000 Euro werden genehmigt.
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind durch bereits vom Land geleistete Kostenerstattungen im Rahmen der Corona-Soforthilfe in Höhe von 863.409,24 Euro gedeckt. Der im Haushalt 2020 eingeplante Fehlbetrag verschlechtert sich deshalb nicht.