Beschluss:
1.
Der
Kreistag des Main-Tauber-Kreises sieht die Mainfähre zwischen Wertheim-Mondfeld
und Stadtprozelten als wichtigen Beitrag der Wirtschaftsförderung an und stimmt
der Aufnahme dieses Geschäftsbereichs in den Zweckverband Mainhafen Wertheim
zu. Hierzu wird die Vereinbarung zur Satzungsänderung gemäß Anlage 5 zwischen
der Stadt Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis beschlossen.
2.
Der
Zweckverband Mainhafen erhält für den neuen Geschäftsbereich einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von maximal 26.000 Euro ggf. plus Umsatzsteuer
= 30.940 Euro.
Der Betriebskostenzuschuss orientiert sich
in den Folgejahren an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes und des
Verbraucherpreisindexes.
3.
Für die
Generalsanierung der Mainfähre Wertheim fällt in 2020 ein einmaliger Zuschuss
in Höhe von 17.875 Euro plus Umsatzsteuer = 20.735 Euro an.
4.
Die
jährliche und die einmalige Unterstützung erfolgt vorbehaltlich der
Mitfinanzierung des Landkreises Miltenberg, der Stadt Stadtprozelten und der
Stadt Wertheim gemäß den in der Vorlage dargestellten Anteilen.
5.
Die
Jahreszahlungen beginnen mit Übernahme des Fährbetriebes im Zweckverband
Mainhafen zum 1. November 2020; in 2020 entsprechend anteilig. Die
Betriebskostenzuschüsse werden zum 1. Februar eines Jahres ausgezahlt, die
zunächst auf 10 Jahre begrenzt sind. In der Verbandsversammlung des
Zweckverbands erfolgt ein Jahresbericht. Im Abstand von 3 Jahren wird der
zuständige Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages über die
wirtschaftliche Lage informiert. Im 10. Betriebsjahr wird der Sachverhalt
evaluiert.
6.
So das
Land Baden-Württemberg – Verkehrsministerium – Zuschüsse leistet, sind diese
anteilig an den Beträgen des Main-Tauber-Kreises und der Stadt Wertheim
abzusetzen.
7.
Der
Investitionskostenzuschuss 2020 wird als außerplanmäßige Ausgabe im
Finanzhaushalt (Investitionshaushalt) genehmigt. Die Finanzierung erfolgt aus
eingesparten Mitteln im Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, I57105031401
(Breitband).
8.
Der
Betriebskostenzuschuss wird dem Wirtschaftsförderungshaushalt zugeordnet. Die
für November und Dezember 2020 anfallenden Betriebskostenzuschüsse werden aus
dem Wirtschaftsförderungsbereich, Teilhaushalt 5, Produkt 57105031, Sachkonto
44310000, erwirtschaftet.
Die
fortlaufenden Zahlungen ab 2021 werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die
Etatisierung erfolgt im Teilhaushalt 5, Produkt 571001, Sachkonto 43130300.