Beschluss:

 

1.         Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises sieht die Mainfähre zwischen Wertheim-Mondfeld und Stadtprozelten als wichtigen Beitrag der Wirtschaftsförderung an und stimmt der Aufnahme dieses Geschäftsbereichs in den Zweckverband Mainhafen Wertheim zu. Hierzu wird die Vereinbarung zur Satzungsänderung gemäß Anlage 5 zwischen der Stadt Wertheim und dem Main-Tauber-Kreis beschlossen.

 

2.         Der Zweckverband Mainhafen erhält für den neuen Geschäftsbereich einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von maximal 26.000 Euro ggf. plus Umsatzsteuer =  30.940 Euro.

Der Betriebskostenzuschuss orientiert sich in den Folgejahren an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes und des Verbraucherpreisindexes.

 

3.         Für die Generalsanierung der Mainfähre Wertheim fällt in 2020 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 17.875 Euro plus Umsatzsteuer = 20.735 Euro an.

 

4.         Die jährliche und die einmalige Unterstützung erfolgt vorbehaltlich der Mitfinanzierung des Landkreises Miltenberg, der Stadt Stadtprozelten und der Stadt Wertheim gemäß den in der Vorlage dargestellten Anteilen.

 

5.         Die Jahreszahlungen beginnen mit Übernahme des Fährbetriebes im Zweckverband Mainhafen zum 1. November 2020; in 2020 entsprechend anteilig. Die Betriebskostenzuschüsse werden zum 1. Februar eines Jahres ausgezahlt, die zunächst auf 10 Jahre begrenzt sind. In der Verbandsversammlung des Zweckverbands erfolgt ein Jahresbericht. Im Abstand von 3 Jahren wird der zuständige Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages über die wirtschaftliche Lage informiert. Im 10. Betriebsjahr wird der Sachverhalt evaluiert.

 

6.         So das Land Baden-Württemberg – Verkehrsministerium – Zuschüsse leistet, sind diese anteilig an den Beträgen des Main-Tauber-Kreises und der Stadt Wertheim abzusetzen.

 

7.         Der Investitionskostenzuschuss 2020 wird als außerplanmäßige Ausgabe im Finanzhaushalt (Investitionshaushalt) genehmigt. Die Finanzierung erfolgt aus eingesparten Mitteln im Teilhaushalt 5, Wirtschaftsförderung, I57105031401 (Breitband).

 

8.         Der Betriebskostenzuschuss wird dem Wirtschaftsförderungshaushalt zugeordnet. Die für November und Dezember 2020 anfallenden Betriebskostenzuschüsse werden aus dem Wirtschaftsförderungsbereich, Teilhaushalt 5, Produkt 57105031, Sachkonto 44310000, erwirtschaftet.

Die fortlaufenden Zahlungen ab 2021 werden im Ergebnishaushalt veranschlagt. Die Etatisierung erfolgt im Teilhaushalt 5, Produkt 571001, Sachkonto 43130300.