Beschluss:
1. Die Beschaffung einer Dekontaminationsschleuse für den Landkreis wird als erforderlich erachtet.
2. Hierfür werden Mittel in Höhe von 70.000 € investiv auf der Kontierung I-Auftrag I12805020100 „Katastrophenschutz“ und dem Sachkonto 7831200 „Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens“ genehmigt. Zur Deckung werden die Mittel in entsprechender Höhe auf der Kontierung I-Auftrag I12605010401 „Geleistete Zuschüsse bewegliches Anlagenvermögen Brandschutz“ und dem Sachkonto 78120000 „Zuschüsse an Kommunen“ eingespart.