Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der Besondere beschließende Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl des Landrats nimmt von der eingegangenen Bewerbung um die Stelle des Landrats Kenntnis und stellt deren fristgerechten Eingang fest.

 

2.    Die eingegangene Bewerbung um die Stelle des Landrats wird gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 Landkreisordnung dem Innenministerium vorgelegt.