Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.   Vom Kostenumfang für die Modernisierung der Bahnstationen Gerlachsheim, Grünsfeld, Zimmern und Wittighausen an der Frankenbahn in Höhe von insgesamt rund 14,5 Mio. Euro wird Kenntnis genommen.

 

2.   Der Main-Tauber-Kreis fördert, nach Abzug der Landesförderung und des Bahnanteiles, die Maßnahmen mit der Hälfte der verbleibenden kommunalen Investitions- und Planungskosten. Der kommunale Anteil beträgt in der Regel 20 % der Gesamtkosten. Im Falle der Gemeinden Grünsfeld und Wittighausen greift die Härtefallregelung des Bahnhofsmodernisierungsprogrammes mit entsprechend niedrigeren Kostenanteilen (Kostendeckelung).

 

3.   Für die genannten vier Stationen ergibt sich hieraus in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 ein Kostenanteil des Main-Tauber-Kreises in Höhe von voraussichtlich 702.307 Euro.

 

4.   Der Main-Tauber-Kreis bezuschusst – entsprechend der bereits erfolgten Bezuschussung der Planungsphasen „Leistungsphase 1 und 2“ in Höhe von insgesamt 100.000 Euro im Jahr 2020 – in den Jahren 2021 und 2023 die anteiligen kommunalen Planungskosten für die „Leistungsphasen 3 und 4“ in Höhe von insgesamt 350.000 Euro zur Hälfte mit 175.000 Euro, davon je 87.500 Euro in 2021 und 87.500 Euro in 2023.

 

5.   Die Kosten für 2021 können im Haushalt 2021 durch Überträge aus im Jahr 2020 nicht benötigten Zuschüssen für Stationen an der Tauberbahn finanziert werden.

 

Die weiteren anteiligen Förderungen der kommunalen Kostenanteile in Höhe von voraussichtlich rund 527.307 Euro für die „Leistungsphasen 5 bis 9“, die im Jahr 2024 für die Baumaßnahmen anfallen, orientieren sich am Planungs- und Baufortschritt und werden über einen weiteren Antrag in den Kreistag eingebracht.

 

Die voraussichtlichen Kostenanteile für 2023 und 2024 werden in den mittelfristigen Finanzhaushalt im Haushaltsplan 2022, Einzelplan 5, Kostenstelle I 54 70 50 30 400, aufgenommen.