Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

Die Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR (ZRN) wird in § 10 um einen neuen Absatz 3 ergänzt:

 

„Sofern die Voraussetzungen des § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen, kann die Verbandsversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum abgehalten werden.“

 

Der Kreistag nimmt die Ergänzung zustimmend zur Kenntnis.