Beschluss:
Die Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR (ZRN) wird in § 10 um einen neuen Absatz 3 ergänzt:
„Sofern die Voraussetzungen des § 37a Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegen, kann die Verbandsversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum abgehalten werden.“
Der Kreistag nimmt die Ergänzung zustimmend zur Kenntnis.