Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

1.   Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2021 wird genehmigt.

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Mit dem Nachtragshaushaltspan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlung wie folgt festgesetzt:

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird von bisher      6.000.000 EUR

auf                                                                                                                    6.840.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird von bisher                                                                                                34.065.000 EUR

auf                                                                                                                   64.892.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht verändert.

 

§ 5 Hebesatz der Kreisumlage

 

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird nicht geändert.

 

2.   Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt.