Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

 

1.   Im Rahmen der vereinbarten stufenweisen Beauftragung für die Planungsleistung der Generalsanierung werden die Architekten und Fachplaner mit der weiteren Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe – beauftragt.

 

2.   Die Bemessung des Architektenhonorars (Haase & Bey Architekten PartGmbB) wird rückwirkend auf Honorarzone III 50 % angehoben. Das Honorar der Fachplaner (Helfrich Ingenieure Projektierungsgesellschaft mbH) auf Honorarzone II 50 % für Anlagengruppe 1, 3, 4, 5 und 8, für Anlagengruppe 2 auf 75 %.

 

Für das Gesamtprojekt „Generalsanierung Berufliches Schulzentrum Wertheim“ sind im Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 46,5 Mio. Euro ausgewiesen. Die Honorarkosten sind in der Gesamtsumme enthalten.