Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2022 wird genehmigt.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 185.545.800 Euro
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 191.301.200 Euro
Ordentliches Ergebnis - 5.755.400 Euro
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 Euro
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 Euro
Sonderergebnis 0 Euro
Gesamtergebnis - 5.755.400 Euro
2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 182.068.900 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von - 179.613.900 Euro
Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts 2.455.000 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 10.356.200 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 23.627.700 Euro
Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit - 13.271.500 Euro
Finanzierungsmittelüberschuss (+) / Finanzierungsmittelbedarf (-) - 10.816.500 Euro
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 5.500.000 Euro
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 1.817.500 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 3.682.500 Euro
Änderung des Finanzierungsmittelbestandes - 7.134.000 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 5.500.000 Euro.
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 53.750.100 Euro.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000.000 Euro.
§ 5
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf 29,5 v. H. der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt.
Ergebnis: mehrheitlich, bei einer Gegenstimme
2. Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 wird genehmigt.
Ergebnis:
einstimmig