Nachtrag: 08.03.2022

Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Förderung der Schulsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zu.

 

2.    Die angepassten Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit treten zum 01.01.2022 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Förderregelungen vom 01.01.2017.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 eine angemessene Anhebung der Förderbeträge für die Schulsozialarbeit – orientiert an einer Drittelfinanzierung – anzustreben.