Beschluss:
Die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrätin von Frau Anna-Lena Schuster wird zur Kenntnis genommen.
Der Kreistag stellt fest, dass ein wichtiger Grund nach § 12 Abs. 1 Landkreisordnung für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit vorliegt.