Beschluss:
1.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von ca. 130.000 Euro
(brutto) und die überplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca.
140.000 Euro (brutto) für die Einrichtung einer Rufbereitschaft in den Straßenmeistereien
werden genehmigt.
2.
Die
überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden in voller Höhe durch die
Zuweisungen des Bundes und des Landes gedeckt.