Beschluss:

 

1.    Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Main-Tauber-Kreis und den 18 kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Regelung der Überlandhilfe der Feuerwehren gemäß § 26 Feuerwehrgesetz (FwG) wird zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird legitimiert, erforderliche redaktionelle Änderungen und gering-fügige Anpassungen des Vertrages, die gegebenenfalls aufgrund der finalen Abstimmungen mit den Vertragspartnern notwendig werden und die Grundlagen der Vereinbarung unberührt lassen, vorzunehmen.