Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den
Familienbericht 2021 zur Kenntnis.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung, die im Familienbericht dargestellten Entwicklungen in der
Kinder- und Jugendhilfe zu berücksichtigen und in angemessener Weise in die
Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie den freien
Trägern der Jugendhilfe einzubringen.