Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die der Vorlage als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Hauptsatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2023.