Sitzung: 14.12.2022 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Nein: 2
Vorlage: S-V-KT/516/2022/a
Beschluss:
1. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2023 wird genehmigt.
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Gesamtergebnishaushalt mit dem
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 198.235.700 €
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von -
203.059.900 €
Ordentliches
Ergebnis -
4.824.200 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 1.610.900 €
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von - 2.267.300 €
Sonderergebnis -
656.400 €
Gesamtergebnis -
5.480.600 €
2. im Gesamtfinanzhaushalt mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 193.669.300 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 191.567.100 €
Zahlungsmittelüberschuss
des Ergebnishaushalts 2.102.200
€
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 15.043.500 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 33.400.100 €
Zahlungsmittelbedarf
aus Investitionstätigkeit -
18.356.600 €
Finanzierungsmittelüberschuss
(+) / Finanzierungsmittelbedarf (-) -
16.254.400 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.000.000 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 1.586.800 €
Saldo
aus Finanzierungstätigkeit 5.413.200 €
Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes -
10.841.200 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt
auf 7.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 21.868.000 €
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 25.000.000 €
§ 5
Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 wird auf 29,5 v. H.
der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen
Gemeinden festgesetzt.
Ergebnis:
mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen
2. Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wird genehmigt.
Ergebnis:
mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen