Beschluss:

 

Die Landkreisverwaltung wird beauftragt,

 

1.    einen Klimacheck für alle Gebäude im Eigentum des Landkreises durchzuführen.

 

2.    einen Maßnahmenkatalog und eine mögliche Zeitschiene für Sanierungen und Ertüchtigungen zu erarbeiten.

 

Der Immobilienbestand ist in diesem Zuge auf seine Notwendigkeit hin zu überprüfen. In diesem Kontext können nicht benötigte Gebäude einer sinnvollen anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Die Erkenntnisse dienen auch als Grundlage für das noch zu beauftragende ganzheitliche Gebäudekonzept.

 

3.    dort, wo es wirtschaftlich sinnvoll bzw. zwingend notwendig ist, bereits jetzt unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, erforderliche Maßnahmen – etwa im Hinblick auf Sanierungen und Ertüchtigungen – in die Wege zu leiten.