Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

1.    Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt, mit dem Land eine Vereinbarung zu den im Folgenden beschriebenen Konditionen abzuschließen:

 

a)    Der stündliche Regionalbahnbetrieb (Montag bis Freitag) auf der Frankenbahn zwischen Lauda und Osterburken (bisheriger Probebetrieb) wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 in einen Regelbetrieb überführt.

 

b)    Der Main-Tauber-Kreis beteiligt sich, wie bereits während des Probebetriebs, mit einem Kostenanteil von 75 Prozent des kreiskommunalen Kostenanteiles. Der kreiskommunale Kostenanteil beträgt 40 Prozent der Gesamtkosten von rd. 3,6 Millionen Euro pro Jahr, der Kostenanteil des Landes Baden-Württemberg 60 Prozent.

 

c)    Sobald in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren die Fahrgastzahlen die Grenze von 400 Fahrgästen (Personen pro km Streckenlänge) erreichen, erhöht sich der Landesanteil auf 80 Prozent, der kreiskommunale Kostenanteil sinkt entsprechend auf 20 Prozent.

 

d)     Des Weiteren wird vereinbart, dass ab einer Fahrgastzahl von 500 Personen pro km Streckenlänge, ebenfalls in zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren, das Land Baden-Württemberg die Kosten zu 100 Prozent übernimmt.

 

e)     Es gibt keine Rückfallvereinbarung, d.h. keine Veränderung in der Finanzierung bei ggf. rückläufigen Fahrgastzahlen.

 

f)       Der Main-Tauber-Kreis erklärt sich grundsätzlich bereit, die notwendige Ertüchtigung der Verkehrsstationen unter Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) finanziell zu unterstützen. Nach Vorliegen genauerer Kostenschätzungen werden diese den zuständigen Gremien jeweils zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

2.    Die anteiligen Betriebskosten des Main-Tauber-Krieses in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro werden im Haushaltsplan des Landkreises ab dem Haushaltsjahr 2024 unter dem Produkt ÖPNV (547001) veranschlagt.