Sitzung: 29.03.2023 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: KT/557/2023
Beschluss:
1.
Die Landkreisverwaltung wird ermächtigt,
mit dem Land eine Vereinbarung zu den im Folgenden beschriebenen Konditionen
abzuschließen:
a)
Der stündliche Regionalbahnbetrieb (Montag
bis Freitag) auf der Frankenbahn zwischen Lauda und Osterburken (bisheriger
Probebetrieb) wird ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2023 in einen
Regelbetrieb überführt.
b)
Der Main-Tauber-Kreis beteiligt sich, wie
bereits während des Probebetriebs, mit einem Kostenanteil von 75 Prozent des
kreiskommunalen Kostenanteiles. Der kreiskommunale Kostenanteil beträgt 40
Prozent der Gesamtkosten von rd. 3,6 Millionen Euro pro Jahr, der Kostenanteil
des Landes Baden-Württemberg 60 Prozent.
c)
Sobald in zwei aufeinanderfolgenden
Halbjahren die Fahrgastzahlen die Grenze von 400 Fahrgästen (Personen pro km
Streckenlänge) erreichen, erhöht sich der Landesanteil auf 80 Prozent, der
kreiskommunale Kostenanteil sinkt entsprechend auf 20 Prozent.
d)
Des Weiteren wird vereinbart, dass ab einer
Fahrgastzahl von 500 Personen pro km Streckenlänge, ebenfalls in zwei
aufeinanderfolgenden Halbjahren, das Land Baden-Württemberg die Kosten zu 100
Prozent übernimmt.
e)
Es gibt keine Rückfallvereinbarung, d.h.
keine Veränderung in der Finanzierung bei ggf. rückläufigen Fahrgastzahlen.
f)
Der Main-Tauber-Kreis erklärt sich
grundsätzlich bereit, die notwendige Ertüchtigung der Verkehrsstationen unter
Förderung aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (LGVFG) finanziell
zu unterstützen. Nach Vorliegen genauerer Kostenschätzungen werden diese den
zuständigen Gremien jeweils zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
2.
Die anteiligen Betriebskosten des
Main-Tauber-Krieses in Höhe von knapp 1,1 Millionen Euro werden im
Haushaltsplan des Landkreises ab dem Haushaltsjahr 2024 unter dem Produkt ÖPNV
(547001) veranschlagt.