Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Dem Neubau eines Radwegs zwischen Werbach und Böttigheim an der K2819 mit Gesamtkosten von ca. 900.000 Euro (brutto) wird vorbehaltlich einer Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und dem Bundesförderprogramm „Stadt & Land“ zugestimmt. Unter Berücksichtigung einer Förderung in Höhe von ca. 810.000 Euro beträgt der Netto-Kreisanteil an der Maßnahme ca. 90.000 Euro (brutto). Die Ausführung der Maßnahme ist für den Sommer / Herbst 2023 vorgesehen.

 

2.    Das Kreisstraßenbauamt wird mit der Ausschreibung und der Umsetzung der Maßnahme „K2819 Neubau Radweg Werbach – Böttigheim“ beauftragt.