Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.   Den Anträgen des Diakonischen Werkes Main-Tauber-Kreis sowie des AGJ-Fachverbandes für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. auf Erhöhung der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstellen wird entsprochen.

 

2.   Die Landkreisförderung für die beiden Suchtberatungsstellen umfasst ab 2024 einen erhöhten anteiligen Personalkostenzuschuss für die Beratungsfachkräfte sowie einen neuen anteiligen Sachkostenzuschuss.

 

3.   Der voraussichtliche neue Gesamtförderbetrag in Höhe von 365.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2024 einzustellen.

 

4.   Die von den Trägern zum 31.12.2023 gekündigten Leistungsvereinbarungen aus 2017 bzw. 2018 sind mit einer Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 entsprechend anzupassen.