Beschluss:

 

1.    Durch den Neubau und die Verkehrsfreigabe der neuen K2840 zwischen Hohenstadt und der L514 ist die Widmung im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung durchzuführen.

 

2.    Da sich die Verkehrsbedeutung der alten K2840 geändert hat, ist hier eine Abstufung zu einer Gemeindestraße im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung vorzunehmen.

 

3.    Das Straßenbauamt wird mit der Durchführung der Widmung der neuen K2840 und der Abstufung der alten K2840 zwischen Hohenstadt und der L514 beauftragt.