Beschluss:
1.
Von
der Überführung des Jugend-Tickets Baden-Württemberg in das „Deutschland-Ticket
– Jugend-BW“ zum 1. Dezember 2023 und den damit verbundenen strukturellen
Einsparungen gegenüber dem bisherigen Jugendticket wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Finanzierung eines Härtefallausgleichs für die im Rahmen der Einführung des
„Deutschland-Tickets – Jugend-BW“ künftig finanziell benachteiligten
Aufgabenträger unter Nutzung eines Teils der finanziellen Einsparung, wird
zugestimmt. Der hierzu notwendigen prozentualen Erhöhung des
Finanzierungsanteils des Main-Tauber-Kreises, abweichend vom bisherigen Anteil
von 30 Prozent, wird zugestimmt.
3.
Der
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) wird ermächtigt, den
gemeinsamen Förderantrag der ZRN-Mitglieder zu stellen sowie alle weiteren
notwendigen Schritte zur Finanzierung einzuleiten.