Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

 

1.    Den Anträgen des Caritasverbands im Tauberkreis e.V. und des Diakonischen Werks Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung des Landkreisförderung für die Schuldnerberatungsstellen zum 01.01.2024 wird entsprochen.

 

2.    Die Landkreisförderung umfasst ab 2024 einen moderat erhöhten Anteil von 80 Prozent der Personalkosten (bisher 75 Prozent) sowie 50 Prozent der Sachkosten (gleichbleibend).

 

3.    Der neue voraussichtliche Gesamtförderbetrag in Höhe von 215.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2024 einzustellen, hälftig bei den Produkten 312002 und 3160. Für die Folgejahre 2025 und 2026 sind entsprechend angepasste Beträge vorzusehen.

 

4.    Der neue Finanzierungsumfang soll für die Jahre 2024 bis 2026 Geltung haben.