Beschluss:

 

1.    Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird genehmigt.

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1.    im Gesamtergebnishaushalt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                         212.509.000 Euro

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                          - 218.902.500 Euro

Ordentliches Ergebnis                                                                                         - 6.393.500 Euro

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von                                                                 0 Euro

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von                                        - 441.300 Euro

Sonderergebnis                                                                                                       - 441.300 Euro

Gesamtergebnis                                                                                                   - 6.834.800 Euro

 

2.    im Gesamtfinanzhaushalt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von           208.024.700 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von       - 206.015.200 Euro

Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts                                           2.009.500 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                                        6.740.500 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit                                  - 26.455.500 Euro

Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit                                              - 19.715.000 Euro

Finanzierungsmittelüberschuss (+) / Finanzierungsmittelbedarf (-)            - 17.705.500 Euro

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                 17.000.000 Euro

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit                                - 1.771.600 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit                                                                       15.228.400 Euro

Änderung des Finanzierungsmittelbestandes                                                  - 2.477.100 Euro

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  17.000.000 Euro

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf                                        18.517.300 Euro

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                    25.000.000 Euro

 

§ 5

 

Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2024 wird auf                                31,0 v.H.

der nach dem FAG festgesetzten Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden festgesetzt.

 

Ergebnis: einstimmig

 

2.    Die Finanzplanung mit Investitionsprogramm nach Maßgabe des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 wird genehmigt.

 

Ergebnis: einstimmig