Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt der Anpassung der Richtlinien zur Förderung der
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit im Main-Tauber-Kreis zu.
2.
Die
Förderhöhe für Jugendmaßnahmen und Jugendbegegnungen wird rückwirkend zum
01.01.2024 in der Weise angepasst, dass Freizeit- und Erholungsmaßnahmen pro
Tag und Teilnehmer mit einem Zuschuss von 4,50 Euro (bisher 3,00 Euro) und
internationale Jugendbegegnungen mit einem Zuschuss, ebenfalls pro Tag und
Teilnehmer, von 7,00 Euro (bisher 6,00 Euro) gefördert werden.