Sitzung: 09.03.2016 Kreistag
Beschluss: Ergebnis: mehrheitlich
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 5, Enthaltung: 2
Vorlage: S-KT/211/2016
Beschluss:
1. Die drei Volkshochschulen im Landkreis, die Volkshochschule Wertheim e.V., die Volkshochschule Mittleres Taubertal e.V. und die Volkshochschule Bad Mergentheim erhalten ab dem Haushaltsjahr 2016 eine institutionelle Förderung des Landkreises.
Bemessungskriterium ist die Einwohnerzahl im örtlichen Einzugsbereich zum 31.12. des vorletzten Jahres (Quelle: Statistisches Landesamt).
2. Die institutionelle Förderung beträgt 1 Euro pro Einwohner im örtlichen Einzugsbereich.
3. Im Haushaltsjahr 2016 entstehen durch die institutionelle Förderung der Volkshochschulen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 130.299 Euro im Teilhaushalt 3, Produkt 2710, die genehmigt werden.
4. Die institutionelle Förderung der Volkshochschulen ab dem Haushaltsjahr 2017ff ist bei der jeweiligen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
5. Die institutionelle Förderung wird mit der Auflage versehen, die infolge der Förderung
erfolgten Veränderungen von Personalstruktur, Kursangebot / Unterrichtseinheiten sowie
Zahl der Kursteilnehmer darzulegen.
Dem Kreistag ist nach einem Jahr über die erfolgten Veränderungen bei den Volkshoch-
schulen zu berichten.