Beschluss: Ergebnis: einstimmig

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, mit den bereits beauftragten bzw. tätigen freien Trägern der Jugendhilfe neue Vereinbarungen zur Ausführung und Finanzierung ambulanter Erziehungshilfen im Einzelfall abzuschließen.

 

2.    Orientierung für die Bemessung der Einzelfallfinanzierung sollen dabei mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Main-Tauber-Kreis verhandelte Fachleistungsstundensätze bieten.