Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe zur Einrichtung von Verwahrstellen aufgrund der Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (Maßnahmenkatalog gem. Erlass des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 27.09.2017)
Vorlage
KT/468/2018
Art
Sitzungsvorlage KT

Beschlussantrag:

 

Wegen des drohenden Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird im Haushaltsjahr 2018 für die Einrichtung von elf Verwahrstellen den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 480.000 € zugestimmt.


1. Sachverhalt:

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission innerhalb von 90 Tagen nach Bestätigung eines Primärfalls der ASP bei Wildschweinen einen schriftlichen Plan mit den Maßnahmen zur Tilgung der Seuche in den ausgewiesenen Gebieten und den Maßnahmen für die in diesen Gebieten gelegenen Schweinehaltungsbetriebe vorzulegen. Die sachgerechte Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Aufbruch, Schwarten etc.), von Tierkörpern verendeter Tiere und ggf. erlegter Tiere im gefährdeten Bezirk ist zentraler Bestandteil des zurzeit in Erstellung befindlichen baden-württembergischen ASP-Tilgungsplans.

In Vorbereitung eines möglichen ASP-Ausbruches ist es daher erforderlich, ein flächendeckendes Netz von sogenannten Verwahrstellen zur Sammlung von verendeten oder erlegten Wildschweinen und Tierkörperteilen einzurichten.

Die Verwahrstellen sollten in räumlicher Entfernung von ca. 15 - 20 km eingerichtet werden und sich u.a. an der regionalen Jagdstrecke orientieren. Im Main-Tauber-Kreis bestehen bereits elf Wildsammelstellen. Die Standorte sollen zukünftig als Verwahrstellen genutzt werden, allerdings müssen sie noch technisch aufgerüstet werden. Bedingt durch die Aufrüstung ist evtl. eine Verlegung innerhalb der Kommune nötig.

Kernstück der Verwahrstellen sind Kühlzellen, in denen Sammelbehälter (in der Regel zwei Müllgroßbehälter à 240 l) zur Aufbewahrung von Tierkörpern bzw. - teilen bis zur Abholung durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt unter hygienischen Bedingungen gelagert werden können. Dieses Kernstück wird als Container angeschafft, da der individuelle Ausbau der einzelnen Verwahrstellen teurer und nur so kurzfristig realisierbar ist. Zusätzlich müssen für den Krisenfall (ungekühlte) Edelstahlcontainer für die Erfassung von ganzen Tierkörpern bereitstehen, welche in kurzen Zeitabständen von der Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt werden. Diese Container sollen auch bereits vor einem möglichen Seuchengeschehen für die Erfassung größerer Tierkörper zur Verfügung stehen.

Gemäß Erlass des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) vom 27.09.2017, Aktenzeichen 33-9122.50 haben die Landkreise entsprechend der aufgeführten Vorgaben Verwahrstellen zu errichten.


3. Finanzielle Auswirkungen

Die Beschaffung des Equipments erfolgt auf Grundlage des § 52 Abs. 2 Landkreisordnung (LKrO) einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch die Landratsämter. Die verfahrenstechnische Abwicklung der Finanzierung an die Landkreise erfolgt durch die Regierungspräsidien.

Das Land erstattet von den als Bedarf gemeldeten Verwahrstellen den Landratsämtern einen maximalen Sockelbetrag von 20.000 €. Die Landratsämter müssten die Kosten für die baulichen Voraussetzungen, die anfallenden Betriebskosten sowie eventuell anfallende Personalkosten übernehmen.

Die Kostenerstattung kann gemäß Erlass MLR vom 27.09.2017 grundsätzlich nur für das Kalenderjahr 2017 gewährt werden. Gemäß Ausnahmeregelung kann das Landratsamt Main-Tauber-Kreis die Kosten auch noch 2018 einreichen. Es ist dabei erforderlich, die Rechnungen für Kühlzellen bzw. Container im Jahr 2018 beim zuständigen Regierungspräsidium zur Kostenerstattung einzureichen. Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat dem Regierungspräsidium Stuttgart mit Bericht vom 25.10.2017 auf einen entsprechenden Randerlass den Bedarf an 11 Kombinationen aus Kühlzelle und Edelstahlcontainer gemeldet.

Die Einrichtung einer Verwahrstelle kostet durchschnittlich ca. 46.000 €. In diesen Kosten sind sowohl die Kosten für Baumaßnahmen (28.600 €) als auch Kosten für die nötige Ausrüstung (Container 17.400 €) enthalten. Für die Verwahrstelle in Niederstetten, die den seuchenhygienischen Bedingungen bereits weitgehend entspricht, entstehen für bauliche Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 20.000 €.

Nicht enthalten sind hierbei eventuell anfallende Personalkosten, die Entsorgungskosten für die Tierkörper- und Tierkörperteile sowie die Betriebskosten.

Damit kommen auf den Landkreis Kosten für die elf herzurichtenden Verwahrstellen in Höhe von rund (10*46.000 + 20.000) 480.000 € zu. Dem gegenüber stehen Kostenerstattungen durch das Land von insgesamt 220.000 € (20.000 € pro Verwahrstelle). Die zusätzliche Belastung des Landkreises beträgt somit 260.000 €.

Die Finanzierung der Investition erfolgt zum einen durch die Zuschüsse des Landes in Höhe von 220.000 € und zum anderen durch Einsparungen bei den Investitionstiteln I11243130000 „BZ Wertheim“ (50.000,- €) und I11243416000 Gemeinschaftsunterkunft „Zw. den Bächen“ (210.000,- €) in Höhe von insgesamt 260.000 €, da der Mittelabfluss nicht wie geplant im Haushaltsjahr 2018 erfolgen wird. Diese sind im Haushaltsjahr 2019 neu zu veranschlagen.