Betreff
Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis
Anbindung der restlichen weißen Flecken an die Breitbandversorgung
Vorlage
V-KT/477/2018
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

1.    Der Kreistag des Main-Tauber-Kreises stimmt dem Vorhaben zu, die restlichen weißen Flecken an die Breitbandversorgung anzuschließen.

2.    Die Zustimmung zur Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Förderung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg mit einer Förderquote von 70%.

3.    Der Anschluss der weißen Flecken erfolgt vs. in den Haushaltsjahren 2019 bis 2021. Die entsprechenden Finanzierungsanteile werden in den Haushaltsjahren

 

2019 mit                                                                                                               100.000 Euro

2020 mit                                                                                                               400.000 Euro

2021 mit                                                                                                               400.000 Euro

 

im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 5 Wirtschaftsförderung, 57105031, eingestellt. 

 

  1. Sachverhalt

 

Ausgangslage

 

Die Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis schreitet zügig voran. Für die kreisweite Anbindung der Städte und Gemeinden sind neun Ausbaugebiete gebildet. In den Ausbaugebieten wird eine Mindestversorgung von 50 Mbit/s im Download garantiert. Diese Basisversorgung sieht zudem aufsattelnd die Nutzung der sogenannten Vectoring I und Supervectoring Technik vor. Diese technischen Weiterungen führen zu Bandbreiten im Download von bis zu 100 Mbit/s bzw. bis zu 250 Mbit/s.

Die Breitbanderschließung über das Basiskonzept erfolgt überwiegend über die FTTC-Struktur (Fibrer to the Curb). D.h., bis zu gesetzten Kabelverzweigern wird Glasfaser verlegt; die letzte verbleibende Strecke erfolgt über die Kupfertechnologie. Das Basiskonzept (eigenwirtschaftlicher und geförderter Ausbau durch die Deutsche Telekom) wird bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

 

Ergänzend zum Basiskonzept wurde im Kreistag des Main-Tauber-Kreises am 19. Juli 2017 die unmittelbare Glasfaserversorgung für alle Schulen und Bildungseinrichtungen innerhalb des Main-Tauber-Kreises beschlossen. Glasfaseranschlüsse werden auch bei neu entstehenden Gewerbegebieten verlegt.

Die Glasfaseranbindung der Schulen und Bildungseinrichtungen wird bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

 

Für die Breitbanderschließung im geförderten Ausbaugebiet (Basiskonzept und Schulen) werden rund 20,5 Mio. Euro Fördergelder gewährt. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern hiervon in der Summe 70%.

 

Wird der geförderte Ausbau und der eigenwirtschaftliche Ausbau gemeinsam betrachtet, ergibt sich eine Versorgungsquote von 97,5 % aller Anschlüsse. Die gegenwärtig in das Ausbaukonzept nicht eingebundenen Adressen, die sogenannten weißen Flecken, befinden sich zumeist außerhalb der Ortsbebauung, in Aussiedlerhöfen oder vom letzten Kabelverzweiger so weit entfernt, dass die Mindestbreitbandversorgung (unter 30 Mbit/s = weißer Fleck) nicht erreicht wird.

 

 

 

 

Weiße Flecken

 

Die Landkreisverwaltung hat wegen der restlichen weißen Flecken die Gespräche zu den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgenommen. Von den Städten und Gemeinden wird signalisiert, dass auch die bisher über die Breitbandkonzeption nicht erfassten Anschlüsse an das Breitbandnetz herangeführt werden sollen.

 

Nach einer ersten Erhebung handelt es sich um 177 Adressen. Die Adressen befinden sich z.T. noch in der Abstimmung mit den Städten und Gemeinden.  Die gegenwärtige Übersicht der Adressen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Gerade die Hauseigentümer der bisher vom Breitbandkonzept des Landkreises nicht erfassten Adressen melden sich regelmäßig im Landratsamt Main-Tauber-Kreis. Es wird intensiv auf die Erschließung gedrängt.

 

Förderung und Antragsverfahren

 

Eine hausintern durchgeführte erste Berechnung ergab eine Wirtschaftlichkeitslücke von rund 6 Mio. Euro vor. Die tatsächliche erforderliche Zuwendung ergibt sich erst aus dem Angebot der Telekom.

Wegen der benötigten Förderung wurde Kontakt zum Land Baden-Württemberg und zur atene KOM GmbH (vom Bundesministerium für Verkehr und Digitalisierung beauftragt) aufgenommen.

Das Land Baden-Württemberg hat eine Förderung in Höhe von 20% in Aussicht gestellt, so der Bund einen entsprechenden Förderbescheid erlässt.

 

Die atene KOM GmbH hat in der Zwischenzeit ausgeführt, dass für die Erschließung der restlichen weißen Flecken zwei Antragswege offen sind:

 

a)    Ein neues Verfahren mit Markterkundung, Interessenbekundung, europaweiter Ausschreibung etc. Dieses Verfahren wird seitens der Landkreisverwaltung sowie der Städte und Gemeinden als zu langwierig angesehen.

 

b)    Der Main-Tauber-Kreis favorisiert deshalb die Erweiterung des bisherigen Bewilligungsbescheides. Hierzu lässt sich die atene KOM GmbH im Vorfeld zu keiner abschließenden Einschätzung bewegen. Der Main-Tauber-Kreis möchte dennoch diesen Weg beschreiten, damit wir zügig die Breitbanderschließung im Main-Tauber-Kreis zu 100 % bewerkstelligen können.

 

 

Um das Antragsverfahren sachgerecht vorzulegen, ist die erneute Zusammenarbeit mit dem Unternehmen IK-T Manstorfer und Hecht, Innovative Kommunikations-Technologien, aus Regensburg (Gregor Strobl) vorgesehen.

 

So eine Bewilligung erfolgt, kann die Erschließung der restlichen weißen Flecken in den Jahren 2019 bis  2021 erfolgen.

 

Angebot

 

Von der Deutschen Telekom Technik GmbH wird nach Zustimmung der Kommunen ein Angebot eingeholt.

 

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Kostenvolumen                                                                                                   6 Mio. Euro

 

Bundesförderung 50%                                                                                            3 Mio. Euro

 

Landesförderung Baden-Württemberg 20%                                                       1,2 Mio. Euro

 

Verbleibende kommunale Komplementärmittel                                                   1,8 Mio. Euro

 

Davon 50% Main-Tauber-Kreis                                                                            0,9 Mio. Euro

50% betroffene Städte und Gemeinden                                                               0,9 Mio. Euro

 

Die auf die Städte und Gemeinden entfallenden Komplementäranteile werden konkret auf die jeweils zu erschließenden Hausanschlüsse umgerechnet.

 

Aufteilung auf Haushaltsjahre

 

Die verbleibenden Komplementärmittel in Höhe von 0,9 Mio. Euro sollen wie folgt verteilt werden:

 

2019 mit                                                                                                               100.000 Euro

2020 mit                                                                                                               400.000 Euro

2021 mit                                                                                                              400.000 Euro.

 

Die Mittel werden im Finanzhaushalt, Teilhaushalt 5 Wirtschaftsförderung, 57105031 eingestellt.    

 

Ingenieurleistungen

 

Die Ingenieurleistungen des Hauses IK-T können aus den im Haushalt 2018 eingestellten Beratungsmitteln finanziert werden.

 

 

Anlagen 1