Beschlussantrag:
Der
Finanzzwischenbericht 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Der Vorsitzende des Kreistages
Landrat Reinhard Frank
1. Sachverhalt:
Gemäß § 28 der
Gemeindehaushaltsverordnung ist der Kreistag über den Stand des
Haushaltsvollzuges zu unterrichten. Im Rahmen des Finanzcontrollings steht
hierzu der Finanzzwischenbericht als hilfreiches Instrumentarium zur Verfügung.
In den angefügten
Übersichtstabellen sind der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres
(Stand Mai 2018) und eine Hochrechnung der Werte zum 31.12.2018
dargestellt. Betrachtet werden nur die Positionen, welche eine starke
finanzielle Bedeutung für den Main-Tauber-Kreis darstellen.
Die wichtigsten Veränderungen sind im
Folgenden nochmals zusammengefasst.
2. Entwicklung Gesamtergebnishaushalt:
2.1 Ordentliche Erträge
Die ordentlichen
Erträge des Kernhaushaltes werden voraussichtlich um nahezu 2,0 Mio. € auf fast 154,2 Mio. € steigen.
Gründe für diese
Prognose sind positive Entwicklungen
bei den FAG-Zuweisungen. Insbesondere
die Schlüsselzuweisungen nach § 8
FAG (+ ca. 472.700 €), die
Zuweisungen für die Kommunalisierung der
Landesbeamten (§ 11 Abs. 1 FAG) (+
rund 311.700 €) und der Zuschuss für die Kleinkindbetreuung nach § 29 c FAG (+ ca. 138.000 €) werden steigen. Auch bei der Grunderwerbsteuer werden gemäß aktueller Entwicklung Mehrerträge
von rund 200.000 € erwartet.
Minderaufwendungen
bei den Kosten der Unterkunft und
Heizung nach dem SGBII führen zunächst zu einer geringeren Leistungsbeteiligung
des Bundes. Aufgrund der zusätzlichen Erstattung von fluchtbedingter KdU für
das Jahr 2016 ergeben sich jedoch Mehrerträge in Höhe von rund 140.000 €. Ebenso fällt die Weitergabe der Nettoentlastung des Landes durch den
Wegfall des Wohngeldes für AlgII-Empfänger unerwartet um ca. 580.000 € höher aus als geplant.
Im Gegensatz dazu
werden jedoch bei den Ausgleichsleistungen
des Bundes nach § 46 a SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) Mindererträge in Höhe von ca. 516.000 € erwartet. Ursächlich hierfür sind Einsparungen auf
der Aufwandsseite und dementsprechend geringere Erstattungen des Bundes. Ein
weiterer Minderertrag ist bei den Verwaltungsgebühren
zu erwarten. Es wird mit einem Rückgang von ca. 262.800 € gerechnet. Hauptursache hierfür sind fehlende
Gebühreneinnahmen aufgrund der vorübergehenden Schließung des Schlachthofes in
Tauberbischofsheim.
2.2. Ordentliche Aufwendungen
Die im Kernhaushalt
veranschlagten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von knapp 152 Mio. € werden voraussichtlich
auf rund 151,4 Mio. € sinken (- ca.
0,5 Mio. €).
Ausschlaggebend
hierfür sind im Wesentlichen die Transferaufwendungen des Sozialetats. Der
Planansatz in Höhe von rund 72,4 Mio. €
wird voraussichtlich um knapp 0,8 Mio. €
unterschritten.
Bei der
Produktgruppe Förderung der Erziehung in der Familie kommt es zu überproportional hohen Aufwendungen,
während die Planansätze für die kostenintensive stationäre Erziehungshilfe
bisher auskömmlich sind. Bei den Aufwendungen in der Hilfe für junge volljährige
Flüchtlinge wiederum wird der Haushaltsansatz voraussichtlich nicht ausreichen.
Zusammengefasst wird deshalb im Bereich Hilfen
für junge Menschen und ihre Familien mit Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € gerechnet (Plan: ca. 14 Mio.
€).
Weitere Mehraufwendungen
in Höhe von rund 0,3 Mio. € werden
im Produktbereich Eingliederungshilfe
erwartet. Der 22 Mio. € große
Haushaltsansatz wird durch höhere Kosten aufgrund von Fallzunahmen in den
Bereichen integrative Hilfen im Kindergarten, ambulant betreutes Wohnen und
Werkstätten nicht ausreichen.
Im Gegensatz dazu
werden die Aufwendungen für Flüchtlinge,
Aussiedler und soziale Einrichtungen aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen
von Flüchtlingen um etwa 0,5 Mio. € auf ca. 4,4 Mio. € sinken.
Ebenfalls wird bei der Grundsicherung
für Arbeitssuchende eine geringere Zunahme an Bedarfsgemeinschaften und
somit ein Minderaufwand von etwas über 0,5
Mio. € prognostiziert (Plan: 11 Mio. €).
Da viele
Erstattungen im Sozialbereich von den entsprechenden Aufwendungen abhängig
sind, kommt es auch zum Rückgang von Erträgen (siehe oben). Der Zuschussbedarf der Transferleistungen Jugend, Soziales und Gesundheit wird
sich aufgrund der Mehrerträge bei den KdU und der Weitergabe der
Nettoentlastung des Wohngeldes um voraussichtlich 650.000 € verringern.
Bei den Personalaufwendungen ist mit einer
Steigerung um 0,3 Mio. € auf über 36 Mio. € zu rechnen. Grund hierfür
ist, dass verschiedene Kommunen auf die Anstellung von Integrationsbeauftragten
verzichtet haben. Deshalb ist neben den bereits im Haushalt 2018 eingeplanten drei Stellen zur Aufgabenerledigung die
Anstellung von weiteren fünf Fachkräften
beim Kreis erforderlich. Da die Stellen vom Land mit jeweils 60.000 € gefördert
werden, entstehen insgesamt betrachtet keine zusätzlichen Kosten für den Kreis.
2.3 Ordentliches Ergebnis
Bedingt durch die
zum jetzigen Zeitpunkt prognostizierten Änderungen bei den Erträgen und
Aufwendungen wird das ordentliche Ergebnis
voraussichtlich von geplanten
241.800 € auf 2.719.500,00 € steigen. Dies ist eine Verbesserung um 2.477.700 €.
3. Entwicklung Gesamtfinanzhaushalt:
3.1 Zahlungsmittelüberschuss lfd. Verwaltung
Aufgrund der
positiven Entwicklungen des Ergebnishaushaltes wird der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit ebenfalls um ca. 2,5 Mio. € auf
rund 8,6 Mio. € steigen (Plan:
6.157.300 €). Dadurch stehen mehr Mittel zur Eigenfinanzierung von
Investitionen zur Verfügung.
3.2 Saldo Investitionstätigkeit
Aufgrund von
Ermächtigungsüberträgen aus 2017 und zeitlichen Verschiebungen bei Ein- und
Auszahlungen im laufenden Jahr 2018 erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von geplanten 12.370.700 € auf ca. 19.473.100 € (+ 7.102.400 €).
a) Straßenbau:
Im Bereich des Straßenbaus ist bei den Auszahlungen für
Straßenbaumaßnahmen 2018 im Plan-Ist-Vergleich mit Mehrauszahlungen von rund
1,5 Mio. € zu rechnen.
Ursache hierfür sind Ermächtigungsüberträge aus 2017 in Höhe von ca. 2,6 Mio. €. So werden diese
übertragenen Gelder für verschiedene kleinere Brückeninstandsetzungsmaßnahmen
in Höhe von etwas mehr als 1,6 Mio. € und die Restmittel für die Wachbachbrücke
bei Hachtel (235.900 €) und die Tauberbrücke in Markelsheim (241.600 €)
voraussichtlich in diesem Jahr zur Auszahlung kommen. Demgegenüber müssen
aufgrund von Verzögerungen wahrscheinlich ca. 1 Mio. € für den Ausbau der
Pestalozziallee und den Ausbau der K 2840 bei Eubigheim ins Jahr 2019 übertragen
werden.
b) Hochbau:
Bei den Baumaßnahmen im Bereich Immobilien wird ein nahezu planmäßiger
Verlauf prognostiziert. Es wird von Auszahlungen in Höhe von ca. 6,8 Mio. € (+ 0,4 Mio. €) ausgegangen.
Einerseits müssen beim Berufsschulzentrum
Wertheim sowie der Gemeinschaftsunterkunft
„Zwischen den Bächen“ in Bad Mergentheim insgesamt 260.000 € zugunsten der Errichtung von Verwahrstellen für die
afrikanische Schweinepest eingespart werden. Demgegenüber steht jedoch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 350.000 € für die Sanierung des Klosters Gerlachsheim sowie die hierfür
aus dem Jahr 2017 übertragenen Restmittel von 355.400 €.
c) Breitbandausbau:
Unter der Voraussetzung, dass die Telekom die Rechnungen für das 1. bis
3. Quartal 2018 in diesem Jahr stellt und das 4. Quartal 2018 in 2019
abgerechnet wird, kann beim Breitbandausbau in 2018 mit einem Mittelabfluss von
rund 11,9 Mio. € gerechnet werden (+
4,46 Mio.€).
Nachdem in 2017 wegen Abrechnungsverzögerungen für den Breitbandausbau
nur rund 3,4 Mio. € ausbezahlt
werden konnten, soll in 2018 der Großteil der Mittel abfließen. Für diesen
Zweck wurden neben den im Haushalt 2018 eingeplanten Geldern (ca. 7,44 Mio. €)
knapp 6 Mio. € aus dem Jahr 2017 übertragen.
Außerdem werden 350.000 € für
die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Klosters
Gerlachsheim benötigt. Die verbleibenden Mittel werden in das Haushaltsjahr
2019 übertragen.
d) Zuschüsse/Einzahlungen:
Resultierend aus den Verzögerungen beim Mittelabfluss wird auch der Mittelzufluss
für den Breitbandausbau in 2018 nicht in voller Höhe erreicht werden können.
Während die Kostenbeteiligung der
Städte und Gemeinden mit rund 1,5 Mio. €
als gesichert gilt, kann der Bundeszuschuss
nach aktuellem Kenntnisstand wohl nur in einer Höhe von ca.
3 Mio. € abgerufen werden.
Jedoch wird der Verkauf der Grundstücks in der Kappellenstraße in
Tauberbischofsheim an die KHMT zusätzlich ca. 1,5 Mio. € in die Kasse spülen.
3.3 Liquidität und Kreditaufnahmen
Mit dem
Anfangsbestand an liquiden Mitteln
zum Anfang des Haushaltsjahres 2018 in Höhe von rund 5,8 Mio. € (inkl. liquide Restmittel des EIMT) und des leicht
gestiegenen Zahlungsmittelüberschusses des Ergebnishaushaltes kann der stark
gestiegene Saldo aus Investitionstätigkeit nicht abgefangen werden. Die
eingeplante Kreditaufnahme von 4,5 Mio. € wird, vorbehaltlich des
prognostizierten Mittelabflusses bei den Investitionen, voraussichtlich aber nicht in voller Höhe notwendig sein.
Höchstwahrscheinlich müssen jedoch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
ca. 5 Mio. € an Kassenkrediten über das Jahr 2018 hinaus aufgenommen werden, da
in 2018 ein Großteil der geplanten Zuschüsse (vor allem Bundeszuschuss
Breitband) nicht eingehen werden.
4. Entwicklung der Eigenbetriebe
4.1 AWMT
Der Eigenbetrieb
AWMT entwickelt sich nach momentanem Stand im Erfolgsplan planmäßig.
Im Vermögensplan
gibt es Verzögerungen bei der Müllumladestation
Deponie Heegwald, da noch die Genehmigung vom RP Stuttgart abgewartet
werden muss. Deshalb werden von den veranschlagten 1,5 Mio. € nur ca. 0,25 Mio. € ausbezahlt werden können.
4.2 Kloster Bronnbach
Beim Eigenbetrieb
Kloster Bronnbach sind Minderaufwendungen
von ca. 36.000 € im Personalbereich abzusehen. Ursache hierfür sind zurzeit
nicht besetzte Stellen.
Aufgrund eines
Liquiditätspolsters durch den im Jahr 2017 aufgenommenen Kredit und den Zufluss
der Miete der Erzdiözese kann in diesem Jahr voraussichtlich auf die Aufnahme
des geplanten Kredits in Höhe von
680.000 € verzichtet werden.
Anmerkung: Eine detailliertere Darstellung der einzelnen Abweichungen ist aus der Anlage ersichtlich.