Beschlussantrag:
Der Kreistag
bestellt Herrn Daniel Christof Rogler als stellvertretendes beratendes Mitglied
für den ausgeschiedenen Herrn Martin Autenrieth in den Jugendhilfeausschuss.
1. Sachverhalt:
Gem. § 2 des
Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) ist der
Jugendhilfeausschuss als beratender oder beschließender Ausschuss einzurichten.
Der Jugendhilfeausschuss Main-Tauber-Kreis ist ein beschließender Ausschuss.
Die Besetzung des
Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz in
Verbindung mit der Satzung für das Jugendamt Main-Tauber-Kreis geregelt.
Danach besteht der
Jugendhilfeausschuss aus dem Vorsitzenden
und 15
stimmberechtigten Mitgliedern, davon
a)
9
Kreisrätinnen und Kreisräte,
b)
3
Frauen und Männer auf Vorschlag der Jugendverbände,
c)
3
Frauen und Männer auf Vorschlag deren Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
und 6 beratenden
Mitgliedern, davon
a)
1
Vertreter der katholischen Kirche,
b)
1
Vertreter der evangelischen Kirche,
c)
1
Vertreter der Schule,
d)
1
Vertreter der Rechtspflege,
e)
1
Vertreter der Polizei,
f)
1
Vertreter des Gesundheitswesens.
Die beratenden
Mitglieder sind nach Benennung durch die jeweils entsendende Institution vom
Kreistag zu bestellen.
Folgendes
beratendes stellvertretendes Mitglied ist aus dem Jugendhilfeausschuss
ausgeschieden:
Herr Martin
Autenrieth, ehemaliger Direktor und Familienrichter beim Amtsgericht Bad
Mergentheim
Herr Autenrieth
vertrat Herrn Erhard Holz, Jugendrichter und Vorsitzender Richter des Bezirksjugendschöffengerichts
beim Amtsgericht Tauberbischofsheim.
Nach dem
Ausscheiden von Herrn Autenrieth ist eine Nachbestellung durch den Kreistag
erforderlich. Folgender Vorschlag wurde vom Präsidenten des Landgerichts
Ellwangen als Nachfolge für Herrn Autenrieth unterbreitet:
Herr Daniel Christof Rogler, neuer Direktor und Familienrichter beim Amtsgericht Bad Mergentheim