Betreff
Erhöhung der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werkes
Vorlage
S/494/2018
Aktenzeichen
480.2
Art
Sitzungsvorlage S

Beschlussantrag:

  1. Dem Antrag des Diakonischen Werkes Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstelle wird entsprochen.
  2. Die Landkreisförderung erfolgt ab 2019 im Wege der Anteilsfinanzierung für die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte.
  3. Für 2019 und 2020 wird der Förderanteil auf 50 Prozent der nachgewiesenen Personalkosten festgelegt. Ab 2021 erhöht sich der Anteil auf 66,67 Prozent.
  4. Der voraussichtliche Förderbetrag in Höhe von 38.000 Euro ist in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
  5. Die Leistungsvereinbarung vom 02.10.2014 ist entsprechend anzupassen.

 

1. Sachverhalt:

Im Main-Tauber-Kreis erfolgt die ambulante Suchtbehandlung, -beratung und -prävention erfolgreich und umfassend durch die beiden Trägerverbände AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V. und Diakonisches Werk Main-Tauber-Kreis.

 

Die Träger bringen sich zudem im Kommunalen Suchthilfenetzwerk sowie im Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis ein. Ferner erfolgt eine vertrauensvolle und enge Kooperation mit der Kommunalen Suchtbeauftragten sowie dem Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e.V..

 

Das Diakonische Werk hat die bisherige Leistungsvereinbarung vom 2. Oktober 2014 zum 31. Dezember 2018 gekündigt und eine Erhöhung der Landkreisförderung ab 2019 beantragt, vgl. Schreiben vom 30.Mai 2018 (Anlage).

Zur Begründung wird auf steigende Kosten und sinkende Eigenmittel hingewiesen. Darüber hinaus fordert das Diakonische Werk eine Angleichung an die Förderung der AGJ-Suchtberatungsstelle. Die Landkreisförderung dort sei bezogen auf die Fachkraftstelle mehr als doppelt so hoch mit der Folge eines wesentlich niedrigeren Eigenanteils.

 

Die öffentliche Finanzierung der Suchtberatungsstellen gestaltet sich wie folgt:

 

Das Land fördert die Suchtberatung im Rahmen einer jährlichen Festbetragsförderung in Höhe von 17.400 Euro je Fachkraftstelle, begrenzt auf insgesamt fünf Vollzeitstellen für den Main-Tauber-Kreis. Davon entfallen 4 Vollzeitstellen auf die AGJ-Fachberatungsstelle sowie 1 Vollzeitstelle (bzw. 2 x 0,5 Fachkraftstellen) auf das Diakonische Werk.

 

Die Landkreisverwaltung hatte seinerzeit bei der Etablierung der Suchtberatungsstelle beim Diakonischen Werk in 2009 antragsgemäß eine Landkreisförderung in gleicher Höhe wie die Landesförderung zugesagt (2009 16.900 Euro je Fachkraftstelle).

Ab 2015 erhöhte sich die Landkreisförderung um 5.000 Euro vgl. Drucksache S/36/2014.

Tariferhöhungen werden berücksichtigt, so dass die Landkreisförderung aktuell 2018 voraussichtlich ca. 24.000 Euro beträgt.

 

Die Landkreisförderung für die Suchtberatungsstelle des AGJ-Fachverbandes ist auf dessen Antrag vom Mai 2017 bereits zum Haushaltsjahr 2018 auf eine Anteilsfinanzierung im Umfang von 60 bzw. 66,66% umgestellt worden. Auf die Vorlage Nr. S/397/2017 (Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Verkehr am 11.10.2017) wird verwiesen.

 

Mit Schreiben vom 30. Mai 2018 fordert nun das Diakonische Werk, den Landkreiszuschuss entsprechend der AGJ-Beratungsstelle zu leisten und den bisherigen Zuschuss erheblich aufzustocken. Die Unterfinanzierung könne nur mit einem wesentlich höheren Kreiszuschuss ausgeglichen werden. Entsprechende Kalkulationen wurden vorgelegt.

Im Besprechungstermin am 25. Juni 2018 wurde folgende mögliche neue Finanzierungsstruktur erörtert:

1.    Als Grundlage der Landkreisförderung wird ebenfalls wie für die AGJ eine anteilige Personalkostenförderung herangezogen.

2.    Es wird eine stufenweise Angleichung vorgenommen: erste Stufe – 2019/2020 – mit Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der Personalkosten und zweite Stufe – ab 2021 – mit Anteilsfinanzierung von 66,67 Prozent der Personalkosten.

Damit ist sowohl eine auskömmliche Finanzierung als auch mit der zweiten Stufe ab 2021 die Angleichung an die Landkreisförderung für die AGJ-Fachberatungsstelle gewährleistet.

3. Finanzielle Auswirkungen

Für 2018 ist derzeit mit einem Förderbetrag durch den Main-Tauber-Kreis in Höhe von ca. 24.000 Euro auszugehen.

Für das Jahr 2019 ergibt sich bei einer 50%-Finanzierung der Personalkosten ein Förderbetrag von ca. 38.000 Euro (= +13.000 Euro).

In der mittelfristigen Finanzplanung sind die fortzuschreibenden Beträge aufzunehmen, ab 2021 ca. 54.000 Euro (= weitere +15.000 Euro).

Betroffen sind die Produktgruppen 312002 Kommunale Eingliederungsleistungen und 316001 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege.

Anlage: 2