Beschlussantrag:
- Dem Antrag des Diakonischen Werkes Main-Tauber-Kreis auf Erhöhung
der Landkreisförderung für die Suchtberatungsstelle wird entsprochen.
- Die Landkreisförderung erfolgt ab 2019 im Wege der
Anteilsfinanzierung für die Personalkosten der sozialpädagogischen
Fachkräfte.
- Für 2019 und 2020 wird der Förderanteil auf 50 Prozent der
nachgewiesenen Personalkosten festgelegt. Ab 2021 erhöht sich der Anteil
auf 66,67 Prozent.
- Der voraussichtliche Förderbetrag in Höhe von 38.000 Euro ist in
den Haushaltsplan 2019 einzustellen.
- Die Leistungsvereinbarung vom 02.10.2014 ist entsprechend anzupassen.
1. Sachverhalt:
Im
Main-Tauber-Kreis erfolgt die ambulante Suchtbehandlung, -beratung und -prävention
erfolgreich und umfassend durch die beiden Trägerverbände AGJ Fachverband für Prävention und Rehabilitation in der Erzdiözese
Freiburg e.V. und Diakonisches Werk
Main-Tauber-Kreis.
Die Träger bringen
sich zudem im Kommunalen Suchthilfenetzwerk sowie im Aktionskreis Sucht- und
Gewaltprävention, Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis ein.
Ferner erfolgt eine vertrauensvolle und enge Kooperation mit der Kommunalen
Suchtbeauftragten sowie dem Förderverein Aktionskreis Sucht- und Gewaltprävention,
Sicherheit und Gesundheitsförderung im Main-Tauber-Kreis e.V..
Das Diakonische
Werk hat die bisherige Leistungsvereinbarung vom 2. Oktober 2014 zum 31.
Dezember 2018 gekündigt und eine Erhöhung der Landkreisförderung
ab 2019 beantragt, vgl. Schreiben vom 30.Mai 2018 (Anlage).
Zur Begründung wird
auf steigende Kosten und sinkende Eigenmittel hingewiesen. Darüber hinaus
fordert das Diakonische Werk eine Angleichung an die Förderung der
AGJ-Suchtberatungsstelle. Die Landkreisförderung dort sei bezogen auf die
Fachkraftstelle mehr als doppelt so hoch mit der Folge eines wesentlich
niedrigeren Eigenanteils.
Die öffentliche
Finanzierung der Suchtberatungsstellen gestaltet sich wie folgt:
Das Land fördert die Suchtberatung im Rahmen einer
jährlichen Festbetragsförderung in Höhe von 17.400 Euro je Fachkraftstelle,
begrenzt auf insgesamt fünf Vollzeitstellen für den Main-Tauber-Kreis. Davon
entfallen 4 Vollzeitstellen auf die AGJ-Fachberatungsstelle sowie 1
Vollzeitstelle (bzw. 2 x 0,5 Fachkraftstellen) auf das Diakonische Werk.
Die
Landkreisverwaltung hatte
seinerzeit bei der Etablierung der Suchtberatungsstelle beim Diakonischen
Werk in 2009 antragsgemäß eine Landkreisförderung in gleicher Höhe wie die
Landesförderung zugesagt (2009 16.900 Euro je Fachkraftstelle).
Ab 2015 erhöhte
sich die Landkreisförderung um 5.000 Euro vgl. Drucksache S/36/2014.
Tariferhöhungen
werden berücksichtigt, so dass die Landkreisförderung aktuell 2018
voraussichtlich ca. 24.000 Euro beträgt.
Die
Landkreisförderung für die Suchtberatungsstelle des AGJ-Fachverbandes
ist auf dessen Antrag vom Mai 2017 bereits zum Haushaltsjahr 2018 auf eine
Anteilsfinanzierung im Umfang von 60 bzw. 66,66% umgestellt worden.
Auf die Vorlage Nr. S/397/2017 (Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung,
Kultur und Verkehr am 11.10.2017) wird verwiesen.
Mit Schreiben vom
30. Mai 2018 fordert nun das Diakonische Werk, den Landkreiszuschuss
entsprechend der AGJ-Beratungsstelle zu leisten und den bisherigen Zuschuss
erheblich aufzustocken. Die Unterfinanzierung könne nur mit einem wesentlich
höheren Kreiszuschuss ausgeglichen werden. Entsprechende Kalkulationen wurden
vorgelegt.
Im
Besprechungstermin am 25. Juni 2018 wurde folgende mögliche neue
Finanzierungsstruktur erörtert:
1.
Als
Grundlage der Landkreisförderung wird ebenfalls wie für die AGJ eine anteilige
Personalkostenförderung herangezogen.
2.
Es wird
eine stufenweise Angleichung vorgenommen: erste Stufe – 2019/2020 – mit
Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der Personalkosten und zweite Stufe – ab
2021 – mit Anteilsfinanzierung von 66,67 Prozent der Personalkosten.
Damit ist sowohl eine auskömmliche Finanzierung als auch mit der zweiten Stufe ab 2021 die Angleichung an die Landkreisförderung für die AGJ-Fachberatungsstelle gewährleistet.
3. Finanzielle
Auswirkungen
Für 2018 ist
derzeit mit einem Förderbetrag durch den Main-Tauber-Kreis in Höhe von ca.
24.000 Euro auszugehen.
Für das Jahr 2019
ergibt sich bei einer 50%-Finanzierung der Personalkosten ein Förderbetrag von
ca. 38.000 Euro (= +13.000 Euro).
In der
mittelfristigen Finanzplanung sind die fortzuschreibenden Beträge aufzunehmen,
ab 2021 ca. 54.000 Euro (= weitere +15.000 Euro).
Betroffen sind die Produktgruppen 312002 Kommunale Eingliederungsleistungen und 316001 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege.
Anlage: 2