Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2017
Vorlage
V-KT/495/2018
Aktenzeichen
913.69
Art
Sitzungsvorlage V-KT

Beschlussantrag:

a)         Gesamtergebnisrechnung                 Gesamtergebnis                    4.164.764,23 EUR

                                                                       ordentliches Ergebnis            4.128.641,41 EUR

                                                                       Sonderergebnis                           36.122,82 EUR

b)         Gesamtfinanzrechnung                     Zahlungsmittelbestand

                                                                       zum 31.12.2017                     4.815.274,39 EUR

c)         Bilanz                                                 Bilanzsumme

                                                                       zum 31.12.2017                 159.203.382,71 EUR

 

d) Das ordentliche Ergebnis in Höhe von 4.128.641,41 Mio. € wird der ordentlichen Rücklage in der Bilanz zugeführt. Das Sonderergebnis in Höhe von 36.122,82 EUR wird der Sonderrücklage zugeführt.

 

e) Von der ordentlichen Rücklage werden die nicht-liquiden Mittel in Höhe von 8.775.084,46 EUR in das Basiskapital umgebucht.

1. Sachverhalt

Gemäß § 48 der Landkreisordnung i.V.m. § 95 der Gemeindeordnung hat der Landkreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss gliedert sich in die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung und die Bilanz. Der Jahresabschluss 2017 wurde innerhalb der gesetzlichen Frist bis zum 30.06.2017 aufgestellt und anschließend dem Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt zur örtlichen Prüfung vorgelegt. Als Information für die Haushaltsberatungen wird der Jahresabschluss bei der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 17.10.2018 nicht-öffentlich vorgestellt. Nach Abschluss der Prüfung soll der Jahresabschluss 2017 voraussichtlich am 12.12.2018 vom Kreistag festgestellt werden.

 

Zusammenstellung der Positionen des Jahresabschlusses 2017:

 

1.

Ergebnisrechnung

IST 2017

Plan 2017

1.1

Summe der ordentlichen Erträge

154.806.365,41

153.698.050

1.2

Summe der ordentlichen Aufwendungen

- 150.677.724,00

- 151.038.050

1.3

Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

4.128.641,41

2.660.000

1.4

Außerordentliche Erträge

50.856,72

0

1.5

Außerordentliche Aufwendungen

- 14.733,90

0

1.6

Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

36.122,82

0

1.7

Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

4.164.764,23

2.660.000

2.

Finanzrechnung

IST 2017

Plan 2017

2.1

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

147.635.162,55

152.419.650

2.2

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

- 146.021.013,22

- 146.144.350

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

1.614.149,33

6.275.300

2.4

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.255.535,48

7.520.700

2.5

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

- 10.152.619,42

- 17.663.800

2.6

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

- 7.879.083,94

- 10.143.100

2.7

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

- 6.282.934,61

- 3.867.800

2.8

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

3.000.000

2.9

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- 878.000,52

- 888.000

2.10

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

- 878.000,52

2.112.000

2.11

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

- 7.160.935,13

- 1.755.800

2.12

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

 961.163,69

 

2.13

Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

11.015.045,83

 

2.14

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

- 6.199.771,44

 

2.15

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14)

4.815.274,39

 

3.

Bilanz

31.12.2017

31.12.2016

3.1

Immaterielles Vermögen

85.114,01

76.918,82

3.2

Sachvermögen

73.030.760,72

72.551.638,51

3.3

Finanzvermögen

58.154.557,46

62.922.422,48

3.4

Abgrenzungsposten

27.932.950,52

22.788.710,99

3.5

Nettoposition

0,00

0,00

3.6

Gesamtbetrag auf der Aktivseite
(Summe aus 3.1 bis 3.5)

159.203.382,71

158.339.690,80

3.7

Basiskapital

99.393.870,31

91.110.803,00

3.8

Rücklagen

6.404.725,60

11.015.045,83

3.9

Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

0,00

3.10

Sonderposten

34.409.606,63

33.720.307,94

3.11

Rückstellungen

2.145.270,47

1.697.150,78

3.12

Verbindlichkeiten

16.251.632,40

16.283.787,10

3.13

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

598.277,30

4.512.569,15

3.14

Gesamtbetrag auf der Passivseite
(Summe aus 3.7 bis 3.13)

159.203.382,71

158.339.690,80

1.1 Gesamtergebnisrechnung

Der Jahresabschluss 2017 schließt in der Gesamtergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von rund 4,13 Mio. Euro und liegt damit um rund 1,47 Mio. Euro über dem geplanten ordentlichen Ergebnis von 2,66 Mio. Euro. Die Ergebnisverbesserung setzt sich zusammen aus 1,11 Mio. Euro Mehrerträgen und 0,36 Mio. Euro Minderaufwendungen. Die wesentlichen Begründungen hierfür sind im Folgenden erläutert:

Wesentliche Mehrerträge:

Kontengruppe Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen: + 6,62 Mio. Euro

·    Steigerungen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land von rund 1,56 Mio. € (Plan: 22,52 Mio. €, Ist: 24,08 Mio. €) durch die Erhöhung des Kopfbetrages gegenüber den Plandaten um 7,00 € und gestiegener Einwohnerzahlen gegenüber der Haushaltsplanung.

·    Mehrerträge beim Anteil des Landkreises am Grunderwerbssteueraufkommen von rund 0,41 Mio. € (Plan: 3,30 Mio. €, Ist 3,71 Mio. €).

·    Mehrerträge bei den Gebühren der unteren Verwaltungsbehörden von rund 4,25 Mio. €;  diese Erträge sind ab 2017 in der Kontengruppe 31 zu buchen, die Planansätze von rund 3,50 Mio. € waren dagegen noch bei den Verwaltungsgebühren veranschlagt. Somit ist eine tatsächliche Verbesserung von rund 0,75 Mio. eingetreten. Die Mehrerträge sind im Wesentlichen bei den Gebühren des Flurneuordnungs- und Vermessungsamts (+ 0,18 Mio. €), des Veterinäramts (+ 0,14 Mio. €), des Amts für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration (+ 0,20 Mio. €), des Umweltschutzamts (+ 0,08 Mio. €), des Bauamts (+ 0,06 €) und des Verkehrsamts (+ 0,04 Mio. €) angefallen.

Kontengruppe sonstige Transfererträge: + 0,59 Mio. Euro

Mehrerträge bei den Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, bei der Erstattung von Renten sowie beim Wohngeld bei stationären EGH-Fällen - diese korrespondieren mit entsprechenden Mehraufwendungen bei den stationären Hilfen. Zusätzlich erhielt der Kreis einmalige Erstattungen von BAföG-Leistungen. Zusammengefasst führt dies zu einem Mehrertrag in Höhe von 0,57 Mio. €. Weitere Mehrerträge sind in den Bereichen Hilfe zur Pflege (+ 0,16 Mio. €), Unterhaltsvorschuss (+0,19 Mio. €) sowie Hilfen zum Lebensunterhalt (+ 0,15 Mio. €) angefallen.

Geringere Erstattungen von rund 0,70 Mio. € sind bei den Grundsicherungsleistungen in stationären Fällen angefallen - diese korrespondieren mit Minderaufwendungen bei der Grundsicherung in stationären Fällen.

 

 

Wesentliche Mindererträge

Kontengruppe Entgelte für öffentliche Leistungen: - 3,55 Mio. Euro

Die Mindererträge von rund 3,55 Mio. € (Plan: 3,88 Mio. €, IST: 0,32 Mio. € entstanden im Wesentlichen aufgrund der oben beschriebenen geänderten Verbuchung der Gebühren der unteren Verwaltungsbehörden.

Kontengruppe Kostenerstattungen und Kostenumlagen: - 3,19 Mio. Euro

Aufgrund rückgängiger Zuweisungszahlen von Flüchtlingen sind bei den Erstattungen des Landes Mindererträge bei den Asylpauschalen von rund 2,84 Mio. € (Plan: 8,53 Mio. €) angefallen. Außerdem sind bei den Revisionszahlungen der Asylpauschalen Mindererträge von rund 2,13 Mio. € zu verzeichnen (Plan: 2,69 Mio. €). Im Jahr 2017 ging hier der Betrag von 0,55 Mio. € als 1. AZ der Revision 2015 beim Landkreis ein. Die Abschlagszahlung der Revision für das Jahr 2016 wurde im Jahr 2018 mit 1,42 Mio. € an den Landkreis erstattet.

Mehrerträge sind bei den Pauschalen vom Land für das Unterhaltsvorschussgesetz (+ 0,24 Mio. €), den Erstattungen von Gemeinden für die Hilfen zur Erziehung (+ 0,31 Mio. €) und den Erstattungen für unbegleitete minderjährige Ausländer (+ 1,22 Mio. €) zu verzeichnen.

 

Wesentliche Minderaufwendungen:

Kontengruppe Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: - 0,65 Mio. Euro

Die Minderaufwendungen entstanden im Wesentlichen durch den Abbau von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber aufgrund geringerer Zuweisungen von Flüchtlingen. Dadurch stehen im Ergebnis Einsparungen bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen von rund 0,56 Mio. € sowie bei den Aufwendungen für den Kauf von Leistungen und Waren von rund 0,20 Mio. €. Dagegen sind Mehraufwendungen bei den Mieten an den Eigenbetrieb EIMT von 0,16 Mio. € durch die Nachzahlung von Nebenkosten für die Jahre 2016 und 2017 entstanden.

Kontengruppe Transferaufwendungen: - 0,33 Mio. Euro

·         Transferaufwand Jugendamt + 1,35 Mio. €

·         Transferaufwand Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration - 0,89 Mio. €

·         Transferaufwand Amt für Pflege und Versorgung - 0,77 Mio. €

Jugendamt:

Der Planansatz von 17,57 Mio. € hat sich durch Mehraufwendungen von rund 1,35 Mio. € im Ergebnis auf rund 18,92 Mio. € erhöht. Die Mehraufwendungen sind im Wesentlichen mit 0,83 Mio. € bei den Hilfen für junge Menschen und ihre Familien angefallen (Plan: 13,28 Mio. €, IST: 14,11 Mio. €), um individuelle Rechtsansprüche in den Produktgruppen Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung sowie Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte abzudecken. Dazu kommen weitere Mehraufwendungen bei den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz von rund 0,34 Mio. € (Planansatz: 0,90 Mio. €) und der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege von rund 0,14 Mio. € (Planansatz: 0,53 Mio. €).

Amt für soziale Sicherung, Teilhabe und Integration

Die Transferaufwendungen haben sich gegenüber dem Planansatz von 35,74 Mio. € um 0,89 Mio. € auf rund 34,85 Mio. € verringert. Die Einsparungen sind im Wesentlichen in den Bereichen Hilfen für Flüchtlingen (- 1,34 Mio. €), Hilfen zur Gesundheit (- 0,25 Mio. €) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (- 0,73 Mio. €) angefallen.

Mehraufwendungen sind dagegen bei den Hilfen zum Lebensunterhalt (+ 0,19 Mio. €) und den Eingliederungshilfen für behinderte Menschen (+ 1,47 Mio. €) angefallen. 

Amt für Pflege und Versorgung

Die Transferaufwendungen haben sich gegenüber dem Planansatz von 5,41 Mio. € um 0,77 Mio. € auf rund 4,64 Mio. € verringert.

Die Umsetzung des Pflegestärkungsgesetzes II und III führte 2017 zu deutlich höheren Leistungen der Pflegekasse und damit verbunden zu einer deutlichen Unterschreitung des Planansatzes beim Amt für Pflege und Versorgung für den Bereich Pflege im Leistungsbereich des SGB XII als auch im Leistungsbereich KOF.

Wesentliche Mehraufwendungen:

Kontengruppe Sonstige ordentliche Aufwendungen: 0,68 Mio. Euro

Mehraufwendungen sind bei den Erstattungen an das Land durch die Erhöhung der Rückstellung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (+ 0,10 Mio. €) und bei den Erstattungen an Gemeinden durch die Erhöhung des Kreisanteils am Gemeinschaftsaufwand des Straßenbauamts (+ 0,15 Mio. €) und den Erstattungen von Hilfen zur Erziehung an Stadt- und Landkreise (+ 0,11 Mio. €) angefallen. Unter Berücksichtigung von Minderaufwendungen bei den Geschäftsaufwendungen (- 0,16 Mio. €) und der Verbuchung des geplanten globalen Minderaufwands von 0,40 Mio. € entsteht das o.g. Ergebnis. Der globale Minderaufwand wurde in der Kontengruppe Sach- und Dienstaufwand mit Minderaufwendungen von rund 0,65 Mio. € eingespart.

Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen des Ergebnishaushalts

Im laufenden Haushaltsjahr 2017 wurden über- und außerplanmäßige Aufwendungen der Budgets des Ergebnishaushalts in Höhe von rund 3,79 Mio. € von den zuständigen Gremien genehmigt. Die Genehmigungen des Kreistags umfassten die Budgetüberschreitungen des Jugendamts (2,91 Mio. €), des Jobcenters (0,36 Mio. €), des Amts für Informationstechnologie (0,08 Mio. €), des Veterinäramts (0,09 Mio. €), des Straßenbauamts (0,18 Mio. €) und des Mietbudgets (0,16 Mio. €). Dazu kommen gemäß der Zuständigkeitsordnung des Main-Tauber-Kreises Genehmigungen für über- und außerplanmäßige Aufwendungen durch den Kreiskämmerer von 4.765 € sowie durch den Landrat von 23.150 €.

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2017 soll durch den Kreistag einer weiteren überplanmäßigen Aufwendung im Ergebnishaushalt 2017 zugestimmt werden. Hierbei handelt es sich um die Erstattung des Defizits 2016 an den Eigenbetrieb Kloster Bronnbach. Im Ergebnis 2017 stehen bei den Defiziterstattungen Aufwendungen von 1,28 Mio. €. Gegenüber dem Planansatz von 1,23 Mio. € sind Mehraufwendungen von 54.772,73 € angefallen. Diese setzen sich zusammen aus dem erhöhten Defizit 2016 (35.772,73 €) und einer geringeren Rückstellung für den Defizitausgleich 2016 von 19.000 € durch erhöhte Defizitausgleiche für die Jahre 2014 und 2015. 

1.2 Gesamtfinanzrechnung

Der Bestand an liquiden Mitteln verringerte sich im Verlauf des Haushaltsjahres 2017 um rund 6,20 Mio. Euro zum 31.12.2017 auf rund 4,82 Mio. Euro. Auszahlungen für Investitionen (- 10,15 Mio. €) sowie Einzahlungen für Investitionen (2,26 Mio. €) führen zuzüglich des Zahlungsmittelüberschusses aus der Ergebnisrechnung (1,61 Mio. €), der Auszahlungen für die Tilgung von Krediten (- 0,88 Mio. €) und des Überschusses aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (0,96 Mio. €) zu der Verringerung der liquiden Mittel.

Die Haushaltssatzung des Main-Tauber-Kreises enthielt für das Haushaltsjahr 2017 eine Kreditermächtigung in Höhe von 3,00 Mio. €. Diese musste jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres 2017 nicht in Anspruch genommen werden. Der Schuldenstand des Kernhaushaltes betrug zum 01.01.2017 rund 7,68 Mio. Euro bzw. 58 Euro/Einwohner. Nach den planmäßigen Tilgungsleistungen von 0,81 Mio. € beträgt der Schuldenstand des Kernhaushalts zum 31.12.2017 rund 6,87 Mio. Euro bzw. 52 Euro/Einwohner.

Der Schuldenstand des Gesamtkonzerns Landkreis mit seinen Eigenbetrieben liegt zum Jahresanfang 2017 inklusive des Kernhaushalts bei 21,85 Mio. Euro bzw. 165 Euro/Einwohner. Im Jahr 2017 stieg die Verschuldung der Eigenbetriebe um 2,36 Mio. Euro an, davon hauptsächlich beim EIMT mit 2,04 Mio. Euro für die Generalsanierung der Berufsschulzentren. Unter Berücksichtigung der Tilgungen stieg die Verschuldung des Gesamtkonzerns somit insgesamt um 1,55 Mio. Euro an, sodass die Gesamtverschuldung nun bei rund 23,38 Mio. Euro bzw. bei 177 Euro/Einwohner liegt. (EW zum 30.06.17: 132.213)

 

Die näheren Ausführungen zum Jahresabschluss 2017 werden in der Anlage erläutert.

Darin sind die Gesamtergebnisrechnung, die Gesamtfinanzrechnung, die Bilanz, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen der Teilhaushalte sowie der Rechenschaftsbericht samt Anhang zum Jahresabschluss 2017 enthalten.

Darüber hinaus sind auch die Übersichten über die Liquidität, die Schulden, das Vermögen und die Rückstellungen sowie die Übersicht der Ermächtigungsübertragungen des Ergebnis- und Finanzhaushaltes ins Folgejahr und Übersicht der Kennzahlen zur finanziellen Leistungsfähigkeit enthalten.

3. Finanzielle Auswirkungen

Rücklagenumbuchung 2017

Aus der sich aufgrund des ordentlichen Ergebnisses 2017 ergebenden ordentlichen Rücklage von 15,14 Mio. werden beim Jahresabschluss 2017 8,78 Mio. € in das Basiskapital umgebucht.

Beim Main-Tauber-Kreis wurden infolge ausreichend liquider Mittel seit 2011 keine Darlehen für Investitionen mehr aufgenommen und stattdessen die erwirtschafteten Überschüsse zur Finanzierung der Investitionen eingesetzt. Die Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses können deshalb aus Liquiditätsgründen zum Ausgleich künftiger Fehlbeträge bei der Ergebnisrechnung nur zum Teil herangezogen werden.

Im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses können Beträge aus der Ergebnisrücklage in das Basiskapital umgebucht werden (§ 23 Satz 4 GemHVO). In der Gesetzesbegründung heißt es dazu, dass bei einer zwischenzeitlichen Verwendung vorhandener Liquidität Teile der Überschüsse der Ergebnisrechnung in das Basiskapital umgebucht werden können, da diese für zusätzliche Auszahlungen nicht zur Verfügung stehen.

Berechnung der Umbuchung aus der Rücklage in das Basiskapital:

Rücklage Stand zum 01.01.2017:     11.015.045,83

Zuführung des ordentlichen

Ergebnisses 2017:                             +   4.128.641,41

Rücklage Stand zum 31.12.2017:     15.143.687,24

davon sind liquide:             5.845.274,39 € (Kassenstand zum 31.12.2017 und Kassenkredit an Bronnbach)

Höchstbetrag der Umbuchung:    9.298.412,85 € (Differenz zwischen Rücklage und Liquidität)

Verwendete Liquidität (investiv)       8.775.084,46 €  (Netto-Investitionen und Kredittilgungen)

Dieser Betrag wird zum 31.12.2017 aus der Rücklage in das Basiskapital umgebucht.

Die neue ordentliche Rücklage zum 31.12.2017 beträgt                   6.368.602,78 €,

das Basiskapital steigt dadurch auf                                                  99.885.887,46 €.

Anlage 1